Das Individuum ist der Gesellschaft für seine Handlungen nicht verantwortlich, soweit diese lediglich seine Person berühren. Rat, Unterweisung, Überredung und Vemeidung des Umgangs mit ihm, insofern die anderen dies zu ihrem eigenen Besten für notwendig halten, sind die einzigen Maßnahmen, durch die die Gesellschaft ihr Mißfallen oder die Mißbilligung seines Verhaltens auszudrücken berechtigt ist.
Das Individuum ist der Gesellschaft für seine Handlungen nicht verantwortlich, soweit diese lediglich seine Person berühren. Rat, Unterweisung, Überredung und Vemeidung des Umgangs mit ihm, insofern die anderen dies zu ihrem eigenen Besten für notwendig halten, sind die einzigen Maßnahmen, durch die die Gesellschaft ihr Mißfallen oder die Mißbilligung seines Verhaltens auszudrücken berechtigt ist.