Da der Staat nur einen Zweck hat, so muß es auch für alle seine Mitglieder nur eine Erziehung geben, und die Sorge für diese muß eine Staats- und nicht Privatangelegenheit sein.

Da der Staat nur einen Zweck hat, so muß es auch für alle seine Mitglieder nur eine Erziehung geben, und die Sorge für diese muß eine Staats- und nicht Privatangelegenheit sein.

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