Es ist ein falscher Schluß, wenn man sagt, Gemeinnutz gehe vor Eigennutz; dies gilt nur für die Fälle, in denen es sich um die Herrschaft der Gemeinschaft, d.h. um die Freiheit des Bürgers handelt; denn das Gemeinwohl besteht immer darin, daß jeder unveränderlich das Eigentum bewahrt, das ihm die bürgerlichen Gesetze zuerkennen.
Es ist ein falscher Schluß, wenn man sagt, Gemeinnutz gehe vor Eigennutz; dies gilt nur für die Fälle, in denen es sich um die Herrschaft der Gemeinschaft, d.h. um die Freiheit des Bürgers handelt; denn das Gemeinwohl besteht immer darin, daß jeder unveränderlich das Eigentum bewahrt, das ihm die bürgerlichen Gesetze zuerkennen.