Jeder Mensch hat, um einen gerechten Anspruch auf Wohlwollen, Mitleiden und Hilfe von seiten eines jeden Menschen zu haben, keinen anderen Titel vonnöten, als daß er ein Mensch ist.
Jeder Mensch hat, um einen gerechten Anspruch auf Wohlwollen, Mitleiden und Hilfe von seiten eines jeden Menschen zu haben, keinen anderen Titel vonnöten, als daß er ein Mensch ist.