Nicht der Erfolg der Tat unterliegt der Ahndung, sondern das Fühlen und Wollen des Täters; und ein billig denkender Richter wertet die Gesinnung, nicht den Vorgang.
Nicht der Erfolg der Tat unterliegt der Ahndung, sondern das Fühlen und Wollen des Täters; und ein billig denkender Richter wertet die Gesinnung, nicht den Vorgang.