Nicht der Erfolg der Tat unterliegt der Ahndung, sondern das Fühlen und Wollen des Täters; und ein billig denkender Richter wertet die Gesinnung, nicht den Vorgang.

Nicht der Erfolg der Tat unterliegt der Ahndung, sondern das Fühlen und Wollen des Täters; und ein billig denkender Richter wertet die Gesinnung, nicht den Vorgang.

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