Es ist nicht der Zweck des Staates, Menschen aus vernünftigen Wesen zu Tieren oder Automaten zu machen, sondern im Gegenteil, daß ihre Seele und ihr Körper ihre Tätigkeiten ungefährdet ausüben und daß sie selbst sich ihrer freien Vernunft bedienen und nicht Haß, Zorn und Betrug einander zuvortun noch sich gegenseitig anfeinden. Der Endzweck des Staates ist also im Grund die Freiheit.

Es ist nicht der Zweck des Staates, Menschen aus vernünftigen Wesen zu Tieren oder Automaten zu machen, sondern im Gegenteil, daß ihre Seele und ihr Körper ihre Tätigkeiten ungefährdet ausüben und daß sie selbst sich ihrer freien Vernunft bedienen und nicht Haß, Zorn und Betrug einander zuvortun noch sich gegenseitig anfeinden. Der Endzweck des Staates ist also im Grund die Freiheit.

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